Herzlich willkommen bei der diwika.

Zum 01.01.2024 haben wir zwei neue Partner bekommen. Martin Czekalla und Johann Baier sind jetzt Partner der diwika.

Hier ist mehr über die beiden zu erfahren

Steuer und ewig. Wir für Sie und Sie für uns.

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Prüfen und ewig. Wir für Sie und Sie für uns.

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Steuern Sie mit uns Ihre Karriere

Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Karriere in eine neue Richtung lenken wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie in bekannten Gewässern mit einem neuen Team unterwegs sein wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Ausbildung bei uns an Bord machen wollen, um tief in steuerliche Themen einzutauchen. Steuern Sie unsere Stellenanzeigen an und bewerben Sie sich jetzt, gern auch initiativ.

Aktuelle diwika-Informationen aus der Branche

Steuerbefreiung der Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen

Mini-Solaranlagen, oft als Balkonkraftwerke bezeichnet, erfreuen sich großer Beliebtheit, nicht zuletzt aufgrund der Förderungen in zahlreichen Städten und Bundesländern. Aber bis zu welcher Leistungsgrenze in Kilowatt können diese Anlagen von Mietern und Eigentümern betrieben werden, ohne dass Einkommensteuer auf die erzeugte Energie anfällt?

8. April 2024

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Fristlose Kündigung bei Androhung der Verweigerung von Mietzahlungen möglich

Bereits die Erklärung des Mieters, dass er zur Zahlung der Miete künftig und auf unbestimmte Zeit nicht bereit ist, kann die Kündigung des Vermieters rechtfertigen, weil der Mieter damit für die Zukunft die Erfüllung seiner primären Leistungspflicht, der Mietzahlung, verweigert. In einem solchen Fall kann dem Vermieter nicht zugemutet werden, dass bereits angekündigte Ausbleiben weiterer Mietzahlungen abzuwarten, bis die Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Mietrückstand von zwei Monaten) erfüllt sind. Dies trifft vor allem zu, wenn das Vertrauen des Vermieters in die Bereitschaft oder Fähigkeit zur Leistung von Zahlungen durch das Verhalten des Mieters ernsthaft beeinträchtigt ist.

1. April 2024

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BFH: Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) kam in seinem Urteil vom 17.8.2023 zu dem Schluss, dass für die Umsatzbesteuerung eines Betrags dieser zunächst tatsächlich auf dem Konto des Leistungserbringers gutgeschrieben sein muss.

11. März 2024

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Umzugskosten: Pauschalen ab März 2024

Umzugskosten, die aus beruflichen Gründen anfallen, können als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Im Schreiben vom 28.12.2023 veröffentlichte die Finanzverwaltung nun die neuen Pauschalen für sonstige Umzugskosten bei beruflich bedingten Wohnungswechseln ab 1.3.2024.

4. März 2024

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