Herzlich willkommen bei der diwika.

Zum 01.01.2024 haben wir zwei neue Partner bekommen. Martin Czekalla und Johann Baier sind jetzt Partner der diwika.

Hier ist mehr über die beiden zu erfahren

Die E-Rechnung

Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmen im B2B-Geschäftsverkehr verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen zu können.

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Steuer und ewig. Wir für Sie und Sie für uns.

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Steuern Sie mit uns Ihre Karriere

Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Karriere in eine neue Richtung lenken wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie in bekannten Gewässern mit einem neuen Team unterwegs sein wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Ausbildung bei uns an Bord machen wollen, um tief in steuerliche Themen einzutauchen. Steuern Sie unsere Stellenanzeigen an und bewerben Sie sich jetzt, gern auch initiativ.

Aktuelle diwika-Informationen aus der Branche

Vertragsschluss nur schriftlich?

Vielfach wird davon ausgegangen, dass ein Vertrag nur mit eigenhändiger Unterschrift wirksam zustande kommt. Tatsächlich können jedoch auch mündliche Absprachen oder sogar bloß schlüssiges Verhalten einen vollwertigen Vertrag begründen.

11. März 2026

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BGH: Zuwendung an den Hausarzt trotz Berufsverbots wirksam!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine testamentarische Zuwendung zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht allein deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein berufsrechtliches Zuwendungsverbot für Ärzte verstößt.

2. März 2026

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Informationsblatt – Baumaßnahmen in gekündigter Wohnung aus Vermietersicht

Die vermietete Wohnung ist bereits wegen Eigenbedarf gekündigt. Der Vermieter möchte bereits während des Laufs der Kündigungsfrist umfangreiche Renovierungsarbeiten vornehmen, um keine Zeit zu verlieren. Darf er das und wenn ja, auf was ist zu achten? Welche Rechte haben die Mietvertragsparteien in einer solchen Situation?

25. Februar 2026

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Probezeitverlängerung: KSchG-Falle vermeiden!

Sehr häufig sieht man in der Praxis eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus. Dabei wird aber regelmäßig übersehen, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden kann. „Grundlose“ Kündigungen sind dann in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 Mitarbeitern nicht mehr möglich, sondern müssen sozial gerechtfertigt sein. Eine ordentliche Kündigung ist daher in vielen Fällen aber gar nicht mehr möglich.

6. Februar 2026

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