BFH: Festgestellter Grundstückswert bleibt verbindlich
Wird im Rahmen einer Schenkung der Wert eines Grundstücks für die Schenkungsteuer gesondert ermittelt, sollte der Beschenkte gegen diese Feststellung umgehend Einspruch einlegen, falls er den Wert für zu hoch hält. Unterbleibt dies, gilt der festgestellte Wert nach der Rechtsprechung des BFH auch bei weiteren Zuwendungen innerhalb von zehn Jahren fort.
1. Dezember 2025


