Lassen Sie Ihren Jahresabschluss von diwika erstellen.

Maximilian Gruber

Mainburg

m.gruber@diwika.de08751 8610-0

Daniel Münster

Freising

d.muenster@diwika.de08161 936394-0

Ihr Jahresabschluss ist die Basis zur erfolgreichen Unternehmensplanung

Der Jahresabschluss ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für den Unternehmenserfolg. Der Jahresabschluss macht die Ergebnisse der Unternehmenstätigkeit sichtbar und dient als Grundlage für die Steuerung, Entwicklung und Gestaltung Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie mit der Erstellung Ihres Jahresabschlusses, damit Sie Ihr Unternehmen weiterhin sicher durch die Zukunft führen können.

  • Wir erstellen Ihren Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Wir erweitern den Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs um einen Anhang beziehungsweise unterstützen bei der Erstellung des Lageberichtes.
  • Wir unterstützen bei Gesellschaften auch in dem Bereich der Formalia des Jahresabschlusses wie Feststellung, Entlastung oder Gewinnverwendung.
  • Wir veröffentlichen Ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger.
  • Wir erstellen, wenn es erforderlich ist, eine Steuerbilanz inklusive der bei Personengesellschaften gegebenenfalls notwendigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
  • Wir präsentieren und erläutern Ihnen den Jahresabschluss im Rahmen einer individuellen Schlussbesprechung.
  • Wir übernehmen vorbereitende Abschlusstätigkeiten, zum Beispiel begleiten wir die Inventur, identifizieren Risiken oder bewerten Vermögensgegenstände.
  • Wir erstellen Ihnen einen individuellen Bilanzbericht für unterschiedliche Adressaten, wie zum Beispiel Eigentümer, Banken oder Investoren.
  • Wir übernehmen die Analyse des Jahresabschlusses. Unter anderem können wir für Sie ein Kennzahlensystem entwickeln sowie Branchenvergleiche oder Mehrjahresvergleiche erstellen.
  • Wir erstellen Sonderbilanzen, wie zum Beispiel die Eröffnungs-, Liquidations- oder Auseinandersetzungsbilanz.
  • Wir verfassen Ihre Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
  • Sie schaffen ein solides und verlässliches Fundament für Ihr Unternehmen.
  • Sie können sich auf die erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren.
  • Sie erhalten einen Überblick über Gestaltungsalternativen, um richtungsweisende Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen.
  • Sie erfüllen die Anforderungen des Steuer- und Handelsrechts.
  • Sie können Gestaltungsalternativen ausschöpfen und dabei Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und die aktuelle Rechtsprechung immer berücksichtigen, denn wir halten Sie über Änderungen auf dem Laufenden.