Probezeitverlängerung: KSchG-Falle vermeiden!
Sehr häufig sieht man in der Praxis eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus. Dabei wird aber regelmäßig übersehen, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden kann. „Grundlose“ Kündigungen sind dann in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 Mitarbeitern nicht mehr möglich, sondern müssen sozial gerechtfertigt sein. Eine ordentliche Kündigung ist daher in vielen Fällen aber gar nicht mehr möglich.
6. Februar 2026