BGH zum Eigenbedarf: Wunsch zur Eigennutzung muss nur plausibel sein!
Das Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass der Wunsch eines Vermieters, eine vermietete Wohnung aus Eigenbedarf selbst nutzen zu wollen, nur plausibel und nachvollziehbar begründet sein muss, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Es ist nicht erforderlich, dass der Vermieter auf die Wohnung zwingend angewiesen ist oder dass sich seine Wohnsituation dadurch wesentlich verändert. Selbst wenn der Eigenbedarf durch geplante Umbauten oder Verkaufsabsichten verursacht wurde, darf dies die Anerkennung des Kündigungsgrundes nicht verhindern.
3. Oktober 2025
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