BGH: Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf beginnt erst mit Eigentumsübertragung
Wann darf ein Käufer einer Eigentumswohnung eine Eigenbedarfskündigung aussprechen? Diese Frage stellt sich häufig, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend verkauft wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. August 2025 (Az. VIII ZR 161/24) klargestellt: Die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB beginnt erst, wenn die Wohnung tatsächlich auf den neuen Eigentümer übertragen wird – nicht schon mit dem Erwerb durch eine vorgeschaltete GmbH & Co. KG.
14. Januar 2026