LSG Sachsen-Anhalt: Beim Kaffeetrinken im Job verletzt? Arbeitsunfall!
Wer sich während einer dienstlichen Besprechung beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt, kann unter bestimmten Umständen einen Arbeitsunfall geltend machen.
Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem aktuellen Urteil.
11. August 2025