3. November 2025
BAG: Dauer der Probezeit bei Befristung
Wie lang darf eine Probezeit sein, wenn das Arbeitsverhältnis zeitlich befristet ist? Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gibt es keinen Regelwert, es könne zum Beispiel auch darauf ankommen, wie komplex die Einarbeitung sei.
Im Fall der Probezeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die zulässige Dauer nicht pauschal festgelegt werden kann, sondern sich immer nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Ein fester Prozentsatz – wie etwa 25% der Befristungsdauer – gilt nicht als allgemeiner Richtwert. Vielmehr kommt es darauf an, wie lange die Einarbeitung in die konkrete Tätigkeit voraussichtlich dauern wird und wie anspruchsvoll die Aufgaben sind.
Im entschiedenen Fall betraf dies ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis mit einer viermonatigen Probezeit. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hatte zunächst eine Begrenzung auf drei Monate als angemessen angesehen, also etwa 25% der Jahresbefristung. Das BAG dagegen betonte, dass solch starre Werte nicht maßgeblich sind. Ein individuell begründeter längerer Zeitraum kann angemessen sein, wenn dies etwa durch einen komplexen Einarbeitungsplan nachweisbar ist. Im konkreten Fall beurteilte das BAG die vier Monate wegen der umfangreichen Einarbeitung als angemessen. Zugleich stellt das BAG klar, dass die Probezeit nie die komplette Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags umfassen darf – in jedem Fall muss deren Verhältnis zur Gesamtbefristung gewahrt bleiben.
Auch wenn eine Probezeit unwirksam wäre, bedeutet das nicht, dass das befristete Arbeitsverhältnis vollständig unkündbar würde. Entscheidend ist, dass die Vereinbarung über die Kündigungsmöglichkeit und über die Probezeit sauber voneinander getrennt werden sollten. Wird eine Probezeit vereinbart, die über das Maß des Erforderlichen hinausgeht, bleibt die Regelung zur ordentlichen Kündbarkeit in der Regel weiterhin wirksam – es gelten dann aber längere Kündigungsfristen.
BAG, Urteil vom 30.10.2025 - 2 AZR 160/24