23. Dezember 2024
Die E-Rechnung: Was Unternehmer wissen müssen
Ab dem 01. Januar 2025 sind Unternehmen im B2B-Geschäftsverkehr verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen zu können.
Fristen für die Versandpflicht:
- Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 €: Versandpflicht ab dem 01.01.2027
- Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800.000 €: Versandpflicht ab dem 01.01.2028
Wichtige Hinweise:
- Ordnungsgemäße Rechnungen: Wird trotz bestehender Verpflichtung eine andere Rechnungsform als eine E-Rechnung ausgestellt, gilt die Rechnung als nicht ordnungsgemäß und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
- Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze sind von der Pflicht ausgenommen.
- Vertragsrechnungen: Dauerschuldverhältnisse oder Verträge, die als Rechnung dienen, sind von der Regelung erfasst.
Anforderungen an E-Rechnungen:
E-Rechnungen müssen ein EU-konformes Format (z. B. ZUGFeRD oder XRechnung) haben. Eine einfache PDF-Datei erfüllt die Voraussetzungen nicht. Zudem muss der strukturierte Teil der E-Rechnung unverändert und in der ursprünglichen Form archiviert werden, um den Anforderungen an die Unveränderbarkeit zu genügen.
Voraussetzungen für die Umsetzung:
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, ist eine geeignete Software erforderlich, die die Erstellung, den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen normgerecht sicherstellt. Zusätzlich empfehlen wir, eine zentrale Rechnungsadresse einzurichten (z. B. „Rechnung@diwika.de“).
Vorteile bei der Nutzung von DATEV Unternehmen online:
Wenn Sie bereits DATEV Unternehmen online verwenden, sind Sie optimal vorbereitet. Dieses System unterstützt die E-Rechnung bereits heute. Die Rechnungsinformationen sind in einem digitalen Datensatz hinterlegt, sodass die Richtigkeit der Erfassung nicht mehr manuell geprüft werden muss.
Nutzen Sie die Umstellung als Chance:
Die Einführung der E-Rechnung bietet die Möglichkeit, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, Kosten für den Rechnungsempfang zu senken und die Buchhaltung zu optimieren.
Unsere Einschätzung:
Die meisten unserer Mandanten sind bereits gut auf die Umstellung vorbereitet. Dennoch bleibt die Einführung der E-Rechnung ein spannender Schritt in Richtung einer vollständig automatisierten Buchführung.
Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!