20. April 2026

Inkasso: So läuft der Forderungseinzug

Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Wie komme ich zu meinem Recht? Wenn eine Forderung offenbleibt und der Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug beauftragt wird, beginnt das Inkasso in der Regel mit einer sorgfältigen Prüfung des Falls. Entscheidend ist, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach besteht, ob sie fällig ist und welche Einwendungen evtl. erhoben werden.

Typischerweise gliedert sich das Verfahren in mehrere Stufen: außergerichtliche Geltendmachung, gerichtliches Mahnverfahren und anschließend Vollstreckung. Der Vorteil dieses gestuften Vorgehens liegt darin, dass häufig schon früh eine Zahlung erreicht werden kann, ohne dass es zu einer langwierigen Klage kommt.

1. Prüfung der Forderung

Am Anfang steht die Prüfung der Unterlagen. Dazu gehören etwa Vertrag, Rechnung, Leistungsnachweise, Mahnungen, Schriftwechsel und gegebenenfalls Liefer- oder Abnahmebelege. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Forderung bereits fällig ist und ob der Schuldner sich schon im Verzug befindet.

Gerade aus Mandantensicht ist diese Phase wichtig, weil hier die spätere Erfolgsaussicht eingeschätzt wird. Nicht jede offene Rechnung ist automatisch sofort im Mahnverfahren durchsetzbar. Unklare Positionen, streitige Leistungen oder fehlende Nachweise sollten vorab geklärt werden.

2. Außergerichtliches Aufforderungsschreiben

Der nächste Schritt ist meist ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben. Darin wird der Schuldner nochmals zur Zahlung aufgefordert und eine konkrete Frist gesetzt. Häufig wird zugleich angekündigt, dass bei weiterem Ausbleiben der Zahlung weitere rechtliche Schritte folgen.

Dieses Schreiben hat mehrere Funktionen. Es schafft Klarheit über die Forderung, setzt eine letzte Zahlungsfrist und erhöht den Druck auf den Schuldner. In vielen Fällen genügt bereits dieses Schreiben, um eine Zahlung zu erreichen oder zumindest eine Reaktion auszulösen.

In der Praxis werden oft bereits an dieser Stelle auch Verzugszinsen und Kosten angesprochen. Für den Mandanten ist das wichtig, weil damit nicht nur der Hauptanspruch, sondern auch die Nebenforderungen sauber dokumentiert werden.

3. Antrag auf Mahnbescheid

Reagiert der Schuldner nicht, wird regelmäßig das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Der erste formelle Schritt ist der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieses Verfahren dient dazu, eine Forderung ohne sofortige Klage schnell und kostengünstig zu titulieren.

Der Mahnbescheid wird dem Schuldner vom Gericht zugestellt. Ab Zustellung läuft eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer der Schuldner Widerspruch einlegen kann. Tut er das nicht, kann der nächste Schritt folgen.

Wichtig: Der Mahnbescheid ist noch keine Entscheidung über die materielle Richtigkeit der Forderung. Er ist allein ein verfahrensrechtlicher Schritt, der die Forderung in das gerichtliche Durchsetzungsverfahren überführt.

4. Vollstreckungsbescheid

Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Mit diesem Schritt wird aus der Forderung ein Vollstreckungstitel. Das ist der zentrale Punkt, weil erst mit einem Vollstreckungstitel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich werden.

Der Vollstreckungsbescheid ist daher der Übergang von der bloßen Zahlungsaufforderung zur staatlich durchsetzbaren Forderung. Für den Mandanten bedeutet das: Aus einer offenen Rechnung wird ein rechtlich vollstreckbarer Anspruch.

Auch hier gibt es jedoch noch eine 14-tägige Frist für den Schuldner, nämlich die Möglichkeit des Einspruchs. Wird auch darauf nicht reagiert, ist der Titel in der Regel nicht mehr angreifbar. Titulierte Forderungen verjähren auch nicht mehr in der regulären (kurzen) Verjährungsfrist, sondern erst nach 30 Jahren (vgl. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

5. Zwangsvollstreckung

Liegt ein Vollstreckungstitel vor und erfolgt dennoch keine Zahlung, folgt die Zwangsvollstreckung. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Häufig kommen Pfändungen, insbesondere Kontenpfändung oder Lohnpfändung, in Betracht. Auch der Gerichtsvollzieher kann beauftragt werden, etwa zur Sachpfändung oder zur Abgabe einer Vermögensauskunft.

In der Praxis richtet sich die Wahl der Maßnahme danach, was beim Schuldner tatsächlich vollstreckbar erscheint. Eine titulierte Forderung ist zwar die rechtliche Grundlage, aber nicht jede Vollstreckung führt automatisch zum Erfolg. Deshalb ist auch die taktische Auswahl der Maßnahmen wichtig.

Für den Mandanten ist diese Phase oft der entscheidende Hebel. Erst jetzt wird aus der offenen Forderung ein vollstreckbarer Anspruch mit realem Druckmittel.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen!

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