BFH: Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnliche Belastung dar!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte darüber zu befinden, ob die Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.
10. März 2025