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SGP Treuhand wird diwika

Die Wirtschaftskanzlei SGP Treuhand firmiert um und heißt ab sofort diwika – die Wirtschaftskanzlei. Neben dem neuen Namen tritt Kanzlei nun mit einem neuen, modernen Erscheinungsbild auf.

Mehr Infos zur Umfirmierung

Steuern Sie mit uns Ihre Karriere

Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Karriere in eine neue Richtung lenken wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie in bekannten Gewässern mit einem neuen Team unterwegs sein wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Ausbildung bei uns an Bord machen wollen, um tief in steuerliche Themen einzutauchen. Steuern Sie unsere Stellenanzeigen an und bewerben Sie sich jetzt, gern auch initiativ.

Aktuelle diwika-Informationen aus der Branche

Einführung des Gesellschafterregisters für GbRs

Ab dem 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Dieses Gesetz führt ein Gesellschaftsregister für GbRs ein. Dieses wird in seiner Publizitätswirkung dem Handelsregister ähneln und soll dem Rechtsverkehr eine bisher fehlende Sicherheit über die Zusammensetzung der Gesellschaften, ihren Sitz und die Namen der Gesellschafter bieten.

12. September 2023

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Behördliche Nutzungsuntersagung – außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags

Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dies ist insbesondere beim Auftreten eines Mangels der Fall, welcher dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter entgegensteht.

11. September 2023

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BFH: Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem

Bei der Berechnung der Einkommensteuer können Steuerpflichtige Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen. Ob zu diesen Aufwendungen auch ein Hausnotrufsystem gehört, entschied am 15.2.2023 der Bundesfinanzhof.

7. August 2023

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Erbfallkostenpauschale für Nacherben

Das Erbschaftsteuergesetz hat für die anfallenden Kosten einer Bestattung und ähnliche Kosten sowie Aufwendungen zur Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses eine sog. Erbfallkostenpauschale geschaffen. Diese kann bei der Berechnung der Erbschaftsteuer ohne Nachweis steuermindernd abgezogen werden. Inwiefern der Betrag durch einen Nacherben angesetzt werden kann, hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 1.2.2023 entschieden.

31. Juli 2023

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