Mietrecht: Wann kann bei unpünktlicher Mietzahlung gekündigt werden?
Zahlt der Mieter die vereinbarte Miete trotz Abmahnung weiterhin unpünktlich, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen kann bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Zwischen der Abmahnung und der Kündigung muss ein ausreichender Zeitraum liegen, damit der Mieter sein Zahlungsverhalten ändern kann. Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist aber ausgeschlossen, wenn der Rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer unter einem Monat liegt.
3. Juni 2025