Herzlich willkommen bei der diwika.

Zum 01.01.2024 haben wir zwei neue Partner bekommen. Martin Czekalla und Johann Baier sind jetzt Partner der diwika.

Hier ist mehr über die beiden zu erfahren

Die E-Rechnung

Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmen im B2B-Geschäftsverkehr verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen zu können.

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Steuer und ewig. Wir für Sie und Sie für uns.

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Steuern Sie mit uns Ihre Karriere

Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Karriere in eine neue Richtung lenken wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie in bekannten Gewässern mit einem neuen Team unterwegs sein wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Ausbildung bei uns an Bord machen wollen, um tief in steuerliche Themen einzutauchen. Steuern Sie unsere Stellenanzeigen an und bewerben Sie sich jetzt, gern auch initiativ.

Aktuelle diwika-Informationen aus der Branche

Probezeitverlängerung: KSchG-Falle vermeiden!

Sehr häufig sieht man in der Praxis eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus. Dabei wird aber regelmäßig übersehen, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden kann. „Grundlose“ Kündigungen sind dann in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 Mitarbeitern nicht mehr möglich, sondern müssen sozial gerechtfertigt sein. Eine ordentliche Kündigung ist daher in vielen Fällen aber gar nicht mehr möglich.

6. Februar 2026

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Eigenbedarfskündigung: Rechtliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen

Die Eigenbedarfskündigung ist die wichtigste Form der ordentlichen Kündigung durch den Vermieter und ermöglicht es diesem, die Wohnung für eigene Wohnzwecke zurückzuerhalten. Sie unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Anforderungen und einem umfassenden Kündigungsschutz zugunsten des Mieters. Bei Verkaufsabsicht muss von der Verwertungskündigung abgegrenzt werden.

4. Februar 2026

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Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Der gesetzliche Mindestlohnanspruch kann durch die Überlassung eines Firmenwagens nicht erfüllt werden. Das Mindestlohngesetz verlangt eine Zahlung von Geld. Ein Firmenwagen kann nicht zur Erfüllung der Mindestlohnpflicht angenommen werden.

2. Februar 2026

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BGH: Höhe von Nachbarpflanzen – entscheidend ist das Bodenniveau des Pflanzgrundstücks

Wie hoch dürfen Bäume und Sträucher im Garten des Nachbarn wirklich wachsen – und von wo wird die zulässige Höhe eigentlich gemessen? Diese Frage beschäftigt Nachbarn immer wieder und sorgt regelmäßig für Streit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun erneut zu dieser Problematik entschieden und dabei den Maßstab für die Messung der Wuchshöhe klargestellt (Urt. v. 27.06.2025, Az. V ZR 180/24).

26. Januar 2026

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