Herzlich willkommen bei der diwika.

Zum 01.01.2024 haben wir zwei neue Partner bekommen. Martin Czekalla und Johann Baier sind jetzt Partner der diwika.

Hier ist mehr über die beiden zu erfahren

Steuer und ewig. Wir für Sie und Sie für uns.

Werden Sie Teil unserer Steuerfamilie.
Bewerben Sie sich bei uns und wir werben um Sie.

Zu den offenen Stellen

Prüfen und ewig. Wir für Sie und Sie für uns.

Werden Sie Teil unserer Wirtschaftsprüferfamilie.
Bewerben Sie sich bei uns und wir werben um Sie.

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Steuern Sie mit uns Ihre Karriere

Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Karriere in eine neue Richtung lenken wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie in bekannten Gewässern mit einem neuen Team unterwegs sein wollen. Wir suchen Sie, wenn Sie Ihre Ausbildung bei uns an Bord machen wollen, um tief in steuerliche Themen einzutauchen. Steuern Sie unsere Stellenanzeigen an und bewerben Sie sich jetzt, gern auch initiativ.

Aktuelle diwika-Informationen aus der Branche

BGH: Frist für Steuerermäßigung nach dem Erbfall beginnt regelmäßig mit dem Tod des Erblassers!

Hinterlässt eine verstorbene Person Vermögen sowie einen oder mehrere Erben, haben diese eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Unter Berücksichtigung der Höhe und Art der Vermögenswerte sowie der Nähe des Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser haben die Erben mehr oder weniger Erbschaftsteuer zu entrichten. Möglicherweise fällt aufgrund des persönlichen Freibetrags auch gar keine Erbschaftsteuer an.

30. September 2024

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BFH: Zufluss von Tantiemen beim GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Es gilt der Grundsatz, dass Tantiemen mit ihrem Zufluss zu besteuern sind. Zugeflossen sind diese üblicherweise, wenn sie bar ausgezahlt oder unbar auf einem Bankkonto des Empfängers gutgeschrieben wurden. Sofern die Tantieme jedoch einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zusteht, kann der Zufluss der Tantieme auch bereits fiktiv bei Fälligkeit erfolgen, und zwar durch Feststellung des entsprechenden Jahresabschlusses der Gesellschaft, in dem die Tantiemeforderung des Gesellschafter- Geschäftsführers als Verbindlichkeit im Abschluss ausgewiesen wird.

23. September 2024

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Corona-Wirtschaftshilfen: Letzte Frist für Schlussabrechnung endet am 30.9.2024

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, z.B. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden in der Zeit von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige aus staatlichen Bundesmitteln unterstützt, sofern sie einen erheblichen Umsatzrückgang zu verzeichnen hatten.

16. September 2024

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BGH: Kenntnis einer Wohnflächenabweichung nicht durch Einzug in die Wohnung!

Die Angabe einer Wohnfläche im Mietvertrag ist als eine Zusicherung anzusehen. Eine Abweichung hiervon um mehr als 10 % zum Nachteil des Mieters stellt einen Mangel der Mietsache dar, welcher zur Minderung der Miete in dem Verhältnis führt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet.

9. September 2024

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