Zerrissenes Testament trotzdem aufbewahrt. Wirksamer Widerruf?
Mit dem Durchreißen eines Testaments gibt der Erblasser zu erkennen, dass er es widerrufen will. Daran soll auch die anschließende Verwahrung des zerstörten Testaments in einem Schließfach nichts ändern, so das OLG Frankfurt a.M.
14. Mai 2025