Württemberger Testament: Entlassung des Testamentsvollstreckers nur bei schwerer Pflichtverletzung!
Bei einem Württemberger Testament kann der als Testamentsvollstrecker eingesetzte überlebende Ehegatte nur dann seines Amtes enthoben werden, wenn er seine Pflichten in erheblicher Weise verletzt hat. Dies hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden.
Beim sogenannten Württemberger Testament bestimmen die Ehegatten ihre gemeinsamen Kinder zu Erben. Dem länger lebenden Ehegatten wird zugleich ein lebenslanger Nießbrauch am Nachlass eingeräumt und die Stellung des Testamentsvollstreckers übertragen.
25. November 2025