Verfassungswidrigkeit der Abgeltungssteuer?
Mit der Abgeltungsteuer sind wohl schon viele Bürger in Berührung gekommen, ohne es gemerkt zu haben. Das liegt daran, dass beispielsweise mit dem Erhalt von Zinsen schon die entsprechende Kapitalertragsteuer von 25 % durch die auszahlende Bank einbehalten wurde. Die Erträge sind also schon „abgegolten” und damit auch nicht mehr erklärungspflichtig.
2. August 2022